MRF Personal- und Industrieservice GmbH

MRF Personal im Überblick

Die MRF Personal- und Industrieservice GmbH wurde im April 2017 in Herzberg am Harz gegründet. Als eigenständiges Familienunternehmen sind wir in der industriellen Arbeitnehmerüberlassung tätig.

In unserem Unternehmen sind ein gutes Arbeitsklima, sowie die Zufriedenheit unserer Kunden von höchster Priorität.

Wichtig für Sie? - Wichtig für uns!

Flexibilität

Wir bemühen uns insgesamt um eine gute Kommunikation innerhalb und außerhalb unseres Unternehmens. Aus diesem Grund erhalten Sie innerhalb kürzester Zeit eine sachbezogene und kompetente Antwort auf Ihre Anfrage.

Soziale Verantwortung

Unsere Tätigkeit ist durch soziale Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeitern gekennzeichnet. Wir setzen den iGZ/DGB Tarif, sowie die vereinbarten Branchenzuschläge in der jeweils gültigen Fassung um. Im Arbeitsalltag haben Prävention und Arbeitssicherheit einen zentralen Stellenwert.

Qualität

Wir bieten Leistung auf hohem Niveau und die Fachlichkeit, die Sie als Kunde von uns erwarten. Dazu gehört die selbstkritische Betrachtung im kontinuierlichen Verbesserungsprozess.

Kooperation

Wir sind ein zuverlässiger Partner in allen Fragen der Zeitarbeit. In enger Zusammenarbeit mit unseren Mitarbeitern und Kunden, entstehen speziell auf die Erfordernisse des Kundenbetriebs zugeschnittene Umsetzungen.

Kundenzufriedenheit

Die Kundenzufriedenheit hat für uns höchste Priorität, deswegen bevorzugen wir immer einen engen Kontakt mit dem Kunden und ständige Rücksprache.

Mitarbeiterzufriedenheit

Unsere Mitarbeiter sind unser wichtigstes Kapital. Durch einen ständigen Austausch mit unseren Mitarbeitern, herrscht ein gesundes Unternehmensklima und sorgt für Zufriedenheit im gesamten Team.

Weitere Informationen

Arbeitnehmerüberlassung

Die MRF Personal- und Industrieservice GmbH verfügt seit August 2017 über die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung.

IGZ Tarifvertrag

MRF Personal- und Industrieservice GmbH wendet den neu geschaffenen IGZ/DGB – Tarifvertrag für die Zeitarbeitsbranche an. Der Tarifvertrag regelt die Lohn- und Gehaltsgruppen, Arbeitszeiten und z. B. Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Darüber hinaus existieren Branchenzuschläge für wesentliche Branchen. Wichtig zu wissen ist, dass der Zeitarbeitsgrundlohn als Branchen-Mindestlohn allgemeinverbindlich ist. Lohndumping ist daher ausgeschlossen.

Datenschutz

Wir garantieren Bewerbern, Mitarbeitern und Kunden selbstverständlich strikte Vertraulichkeit, insbesondere im Umgang mit personenbezogenen Daten.